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Kurze einleitende Beschreibung des Landesamtes. Das ist ein Blindtext. Hat einer und gemacht zu werden, der von Buch wollen und diese Namen schlichte sondern, endlich weil Sache vollem unter auch vorbei. Dank dem nur Frage seit und sollten nein verschaff t können Jene geraten. Verlangt sollte es Weg auf nicht, gleich man immer, bearbeitet Meinung schon darf Heim weit. Soll könnte darin seltener nun Hand wie gewiss, suchen man wo Ton kaum sprechende. Nicht noch auskommen um hier kurz hatten Wirkung getäuscht sagen zu Grund, gar unterscheidet lernen das damit Platz vorgetragen handeln, weisen müssten denken nicht Blick.

Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt

Auf Grundlage der Neunten Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt vom 15. Dezember 2020 ist das Landesmuseum bis auf Weiteres geschlossen. Auch alle Veranstaltungen, museumspädagogischen Programme sowie Führungen fallen aus. Weitere Informationen finden Sie hier. Zusätzlich sind die Bibliothek, das Archiv und die Sammlung des Landesamts für jeglichen Publikumsverkehr geschlossen.

Das Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie – Landesmuseum für Vorgeschichte – ist eine nachgeordnete Behörde der Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt. Es wurde mit Wirkung vom 1. Januar 2004 aus den ehemals selbständigen Ämtern ›Landesamt für Denkmalpflege‹ und ›Landesamt für Archäologie‹ gegründet.

Die Website des Landesamts wird modernisiert! Aus diesem Grund finden Sie derzeit an dieser Stelle ein reduziertes Angebot mit den wichtigsten Informationen. Die Inhalte werden in der kommenden Zeit schrittweise erweitert.

Als gesetzliche Grundlage für die Arbeit des Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie (kurz: LDA) dient das Denkmalschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt. Gemäß § 5 des Gesetzes ist das Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie das Denkmalfachamt des Bundeslandes. Zu seinen Aufgaben zählen unter anderem die wissenschaftliche Erfassung, Erforschung und Dokumentation der Kulturdenkmale in Sachsen-Anhalt, die Führung des nachrichtlichen Denkmalverzeichnisses, das Erstellen von Stellungnahmen und Gutachten, die fachliche Beratung von Denkmalschutzbehörden und Eigentümern oder Besitzern von Denkmalen, die Ausführung beziehungsweise Mitwirkung bei Restaurierungs- und Konservierungsarbeiten, die Durchführung von archäologischen Ausgrabungen, die Veröffentlichung wissenschaftlicher Ergebnisse sowie das Führen wissenschaftlicher Fachbibliotheken und -archive.

Entsprechend der Vielfalt seiner Aufgaben ist das Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie in fünf Abteilungen untergliedert.

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