Datenschutzhinweise für BewerberInnen
Gemäß Art. 13 der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zur Datenverarbeitung im Bewerbungsverfahren beim Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt (LDA).
Das Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie (LDA) möchte Sie darüber informieren, welche personenbezogenen Daten im Bewerbungsverfahren erhoben werden, bei wem sie erhoben werden und wofür diese Daten verwendet werden. Außerdem werden Sie über Ihre Rechte in Datenschutzfragen in Kenntnis gesetzt, auch an wen Sie sich diesbezüglich wenden können.
1. Verantwortlicher, Datenschutzbeauftragter und Aufsichtsbehörde
Verantwortlich für die Datenverarbeitung im Sinne der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist das LDA.
Postanschrift:
Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt
Landesmuseum für Vorgeschichte
Richard-Wagner-Straße 9
06114 Halle (Saale)
poststelle@lda.stk.sachsen-anhalt.de
Fragen in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten können Sie an den Datenschutzbeauftragten des LDA richten.
Postanschrift:
Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt
Landesmuseum für Vorgeschichte
Behördlicher Datenschutzbeauftragter
Richard-Wagner-Straße 9
06114 Halle (Saale)
datenschutzbeauftragter@lda.stk.sachsen-anhalt.de
2. Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten
Bei der Übersendung von Bewerbungsunterlagen werden die folgenden für das Bewerbungsverfahren erforderlichen Daten gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchst. b) DSGVO elektronisch erfasst und gespeichert:
Personendaten (Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum)
Kommunikationsdaten (Telefonnummer, Mobilfunknummer, E-Mail-Adresse)
Behinderung, Gleichstellung
Daten zur Ausbildung und Weiterbildung
Daten zum bisherigen beruflichen Werdegang, Ausbildungs- und Arbeitszeugnisse
Angaben zu sonstigen Qualifikationen
Datum der Bewerbung
Informationen über eine Schwerbehinderung werden im Rahmen des Art. 9 Abs. 2 Buchst. b) DSGVO in Verbindung mit §164 SGB IX erhoben und verarbeitet.
3. Empfänger
Ihre Daten werden ausschließlich vom LDA verarbeitet und nicht an Dritte weitergegeben.
4. Dauer der Datenspeicherung
Die Daten werden spätestens sechs Monate nach Abschluss des konkreten Bewerbungsverfahrens gelöscht beziehungsweise datenschutzgerecht vernichtet. Dies gilt nicht, sofern gesetzliche Bestimmungen einer Löschung entgegenstehen, die weitere Speicherung zum Zwecke der Beweisführung erforderlich ist oder Sie einer längeren Speicherung ausdrücklich zugestimmt haben.
5. Recht auf Auskunft, Widerruf und Löschung
Nach der EU-DSGVO haben Sie das Recht auf:
Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten (Art. 15 EU-DSGVO)
Berichtigung Ihrer Daten (Art. 16 EU-DSGVO)
Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten (Artikel 17 und 18 EU-DSGVO)
Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 EU-DSGVO)
Übertragbarkeit Ihrer Daten an Dritte (Art. 20 EU-DSGVO)
Widerruf Ihrer gegebenen Einwilligung mit Wirkung auf die Zukunft (Art. 13 Abs.2 c) in Verbindung mit Art. 7 Abs. 3 EU-DSGVO.
Beschwerde bei der Datenschutz-Aufsichtsbehörde (Art. 13 Abs.2 d) in Verbindung mit Art. 77 EU-DSGVO. Die zuständige Behörde ist der Landesbeauftragte für den Datenschutz Sachsen-Anhalt, Leiterstraße 9, 39104 Magdeburg.
6. Notwendigkeit der Datenerhebung und -erfassung im Stellenausschreibungsverfahren
Die Bereitstellung Ihrer gemäß Anforderungsprofil der jeweiligen Ausschreibung erforderlichen personenbezogenen Daten ist für eine Einbeziehung Ihrer Bewerbung in das Stellenausschreibungsverfahren und somit für eine mögliche spätere Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses zwingend erforderlich. Die Nichtbereitstellung führt daher zum Ausschluss aus dem Bewerbungsverfahren.